Informationen zur Hinweisgeber:innen-Meldestelle der bit schulungscenter GmbH
Im Einklang mit der EU-Richtlinie 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates, sowie dem Österreichischen HinweisgeberInnenschutzgesetz möchten wir mit einer internen Meldestelle Personen mit einer laufenden oder früheren beruflichen Verbindung zur bit schulungscenter GmbH die Gelegenheit geben, Hinweise auf Rechtsverletzungen vertraulich zu melden, und gleichzeitig den Schutz ihrer Identität zu sichern.
Für wen gilt diese Meldestelle?
Personen, die in einer laufenden oder früheren beruflichen Verbindung mit der bit schulungscenter GmbH sind, können Verstöße an die Meldestelle melden. Insbesondere sind dies:
- Arbeitnehmer:innen
- Bewerber:innen
- Praktikant:innen
- Selbständig erwerbstätige Personen für unser Unternehmen
- Lieferant:innen
- Mitglieder von Verwaltungs-, Leitungs-, oder Aufsichtsorganen
Welche Verstöße können gemeldet werden?
Laut Hinweisgeber:innenschutzgesetz können Vorschriftsverletzungen in folgenden Bereichen gemeldet werden:
- Öffentliches Auftragswesen,
- Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
- Produktsicherheit und -konformität,
- Verkehrssicherheit,
- Umweltschutz,
- öffentliche Gesundheit,
- Verbraucherschutz,
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen,
- Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 des Strafgesetzbuches (StGB), BGBl. Nr. 60/1974.
Wie erfolgt eine Meldung?
Oben genannte Personengruppen können mutmaßliche Verstöße entweder
- per Hinweisgeber:innenplattform auf https://globaleaks.bitschulungscenter.at
- per E-Mail an hinweisempfaenger@bitschulungscenter.at, oder
- telefonisch über +43 (0)50 5028 28861 (Diensthandy Christian Knonbauer, Betriebsratsvorsitzender bit schulungscenter GmbH)
melden.
Bitte konkretisieren Sie die Hinweise so gut wie möglich, und führen Sie zur richtigen Zuordnung den Geschäftsbereich an, auf den sich die Meldung bezieht.
Wir prüfen jede Meldung auf ihre Relevanz und leiten im Anlassfall adäquate Ermittlungsschritte ein.
Wie stellen wir den Schutz personenbezogener Daten sicher?
Laut Hinweisgeber:innenschutzgesetz sind wir zur Vertraulichkeit, Verschwiegenheit und Schutz der Identität der Hinweisgeber:innen verpflichtet, vorausgesetzt, die Verstöße bzw. das Fehlverhalten wurden berechtigt eingemeldet. Dies gilt auch für alle Informationen, aus denen die Identität der Hinweisgeber:innen direkt oder indirekt abgeleitet werden kann.
Die Kontaktdaten der Hinweisgeber:innen sind ausschließlich den Verantwortlichen der Hinweisgeber:innenmeldestelle bekannt und werden von diesen absolut vertraulich behandelt.
Personenbezogene Daten der Hinweisgeber:innen und aller von der Meldung betroffenen Personen werden ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung der Meldung und der damit verbundenen (technischen) Administration verarbeitet. Die personenbezogenen Daten werden nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht gelöscht.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten liegt zum einen im öffentlichen Interesse, Rechtsverletzungen zu verhindern oder zu ahnden, und zu diesem Zweck Hinweise zu geben und zu überprüfen. Weiters machen wir mit der Einrichtung der Hinweisgeber:innen-Meldestelle ein berechtigtes Interesse der bit schulungscenter GmbH geltend, Verstöße aufzudecken bzw. zu verhindern, und damit verbundene Schäden und Haftungsrisiken zu vermeiden.
Weitere Informationen zum Schutz Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Diese finden Sie unter diesem Link:
https://www.bitschulungscenter.at/datenschutz/